Funkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst wird als Sprechfunkverkehr durchgeführt.

Beweglicher Flugfunkdienst ist ein Funkdienst zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen.

Im Rahmen des beweglichen Flugfunkdienstes dürfen auch Rettungsgerätefunkstellen sowie Funkbojen, die zur Markierung der Position bei Luftnotfällen dienen, auf festgelegten Frequenzen betrieben werden.

Sprache

Der Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst ist in englischer Sprache durchzuführen. Die deutsche Sprache darf nur verwendet werden:

  • bei Flügen nach Sichtflugregeln und im Rollverkehr auf Frequenzen, die für den Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache zugelassen sind,
  • oder wenn der Empfänger der Meldung mit der englischen Sprache nicht vertraut ist.

Die deutsche und die englische Sprache für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs auf besonders festgelegten Frequenzen kann zugelassen werden, sofern hierdurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Sicherheit des Flugverkehrs, nicht beeinträchtigt wird. Die erforderlichen Einzelheiten werden vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) jeweils in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) bekanntgemacht.

Der Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst auf Frequenzen der nicht von Flugsicherungsorganisationen betriebenen Bodenfunkstellen wird in deutscher Sprache durchgeführt. Er kann in englischer Sprache durchgeführt werden, sofern hierfür besondere Frequenzen festgelegt worden sind.

In Notfällen kann jede ausreichend beherrschte Sprache angewendet werden, sofern erwartet werden kann, dass der Gesprächspartner diese ebenfalls beherrscht.